ERFAHREN. KOMPETENT. ERFOLGREICH.
KLASSE B
- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
- beinhaltet AM, L
KLASSE B197
Die Grundausbildung wird zunächst in einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Das erleichtert die erste Annäherung an das Bewegen eines Kraftfahrzeugs, das Beschleunigen, Abbremsen, Lenken, die Beobachtung der Instrumente und die Bedienung der Schalter (z.B. Blinker, Licht, Lüftung) beim Fahren im Straßenverkehr.
Ist die Verkehrssicherheit gefestigt, kommt die Gangschaltung als Teil der Ausbildung hinzu: Kein amtlicher Prüfer, sondern der Fahrlehrer bescheinigt nach
- Mindestens 10 Schalt-Fahrstunden (a 45 Minuten)
- Und einer 15-minütigen Testfahrt,
dass der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Die Fahrstunden sind Teil der Fahrausbildung.
Die weitere Ausbildung und Fahrerlaubnis-Prüfung einfach mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren – und bestehen!
KLASSE B196
Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens das 25 Lebensjahr erreicht haben
- mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- zusätzlich muss eine theoretische und praktische Schulung erfolgen, die von einem Fahrlehrer/-in bestätigt werden muss
theoretischer Unterricht:
- mindestens 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterrichtsstoff für die Klassen A, A2 und A1
praktischer Unterricht:
- mindestens 5 x 90 Minuten
Ausgebildet werden müssen die Grundfahraufgaben und ein Teil der Schulung muss auf Landstraßen und Autobahnen stattfinden. Diese Schulung endet ohne eine theoretische und praktische Prüfung. B196 ist nur in Deutschland gültig. Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 handelt, ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A2 nicht möglich. Nach der Schulung mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.
KLASSE BE
- Mindestalter 18 Jahre
- Anhänger über 750 kg bis 3,5 t
- Vorbesitz Klasse B
KLASSE B AUTOMATIK
Wie bei Klasse B
Einschränkungen: Mit diesem Führerschein dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden!
KLASSE A
- Mindestalter 24 Jahre
- Motorräder über 50 ccm oder BbH 45 km/h
- dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50ccm und einer Leistung von mehr als 15 kw
- beinhaltet A1, A2, AM
KLASSE A1
Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkrafträder bis 125 ccm und max.11 kw, Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 KW/kg, auch mit Beiwagen
- dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
- beinhaltet AM
KLASSE A2
- Mindestalter 18 Jahre
- begrenzt auf 35 kw und Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg auch mit Beiwagen
- für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich
- beinhaltet A1, AM
KLASSE AM
- Mindestalter 16 Jahre, Kleinkrafträder bis 50ccm
- Höchstgeschwindigkeit BbH 45 km/h
- Als Kleinkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer BbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
MOFA PRÜFBESCHEINIGUNG
- ab 15 Jahre
- auch Fahrräder mit Hilfsmotor
- max. Bbh 25km/h
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Führerschein mit 17
Seit 2006 ist es möglich, den Führerschein mit 17 Jahren zu machen. Der Unterschied zur „normalen“ Fahrerlaubnis ist, dass bis zum Erreichen der Volljährigkeit immer eine Begleitperson dabei sein muss. Ansonsten gelten beim begleiteten Fahren (die offizielle Bezeichnung für den Führerschein mit 17) für Prüfung, Theorie und Praxis die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Prüfungen der Klasse B.
Wann darf ich anfangen?
Die Anmeldung für deinen Führerschein mit 17 kannst du frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag vornehmen. Die theoretische Prüfung wird frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat davor abgelegt. Sobald du deine Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren hast, kannst du innerhalb Deutschlands damit fahren – vorausgesetzt es ist mindestens eine begleitende Person namentlich in dem Dokument eingetragen.
Wer darf Begleitperson sein?
Sie muss mindestens 30 Jahre alt und seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein. Er oder sie dürfen maximal einen Punkt im KBA-Verkehrszentralregister haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Person für das begleitete Fahren geeignet.
Was muss ich beim Führerschein mit 17 beachten?
Dir ist das Fahren nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt. Für diese gilt ein Drogen- und Alkoholverbot. Bei verursachten Unfällen haftest du als Fahrer, denn du bist der Fahrzeugführer, nicht deine Begleitung!