Was man mit der Klasse B fahren darf
Vorrausetzungen
Was man mit der Klasse B197 fahren darf und die Voraussetzungen
Fahrausbildung
Was man mit der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren darf
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.
Voraussetzungen
Schulungsablauf
Hinweis
Was man mit der Klasse BE fahren darf und die Voraussetzungen
Was man mit der Klasse B78 fahren darf und die Voraussetzungen
Fahrausbildung
Was man mit der Klasse A fahren darf
Voraussetzungen
Was man mit der Klasse A1 fahren darf
Voraussetzungen
Was man mit der Klasse A2 fahren darf
Voraussetzungen
Was man mit der Klasse AM fahren darf
Voraussetzungen
Was man mit der Klasse Mofa fahren darf
Voraussetzungen
Es ist möglich den Führerschein mit 17 Jahren zu machen. Der Unterschied zur „normalen“ Fahrerlaubnis ist, dass bis zum Erreichen der Volljährigkeit immer eine Begleitperson dabei sein muss. Ansonsten gelten beim begleiteten Fahren ( die offizielle Bezeichnung für den Führerschein mit 17 ) für Prüfung, Theorie und Praxis die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Prüfungen der Klasse B.
Die Anmeldung für deinen Führerschein mit 17 kannst du frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag vornehmen. Die theoretische Prüfung wird frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat davor abgelegt. Sobald du deine Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren hast, kannst du innerhalb Deutschlands damit fahren – vorausgesetzt es ist mindestens eine begleitende Person namentlich in dem Dokument eingetragen.
Sie muss mindestens 30 Jahre alt und seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ( alte Klasse 3 ) sein. Er oder sie dürfen maximal einen Punkt im KBA-Verkehrszentralregister haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Person für das begleitete Fahren geeignet.
Dir ist das Fahren nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt. Für diese gilt ein Drogen- und Alkoholverbot. Bei verursachten Unfällen haftest du als Fahrer, denn du bist der Fahrzeugführer, nicht deine Begleitung!
Es ist möglich den Führerschein mit 17 Jahren zu machen. Der Unterschied zur „normalen“ Fahrerlaubnis ist, dass bis zum Erreichen der Volljährigkeit immer eine Begleitperson dabei sein muss. Ansonsten gelten beim begleiteten Fahren (die offizielle Bezeichnung für den Führerschein mit 17) für Prüfung, Theorie und Praxis die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Prüfungen der Klasse B.
Die Anmeldung für deinen Führerschein mit 17 kannst du frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag vornehmen. Die theoretische Prüfung wird frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat davor abgelegt. Sobald du deine Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren hast, kannst du innerhalb Deutschlands damit fahren – vorausgesetzt es ist mindestens eine begleitende Person namentlich in dem Dokument eingetragen.
Sie muss mindestens 30 Jahre alt und seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein. Er oder sie dürfen maximal einen Punkt im KBA-Verkehrszentralregister haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Person für das begleitete Fahren geeignet.
Dir ist das Fahren nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt. Für diese gilt ein Drogen- und Alkoholverbot. Bei verursachten Unfällen haftest du als Fahrer, denn du bist der Fahrzeugführer, nicht deine Begleitung!
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© Fahrschule Herzfeld12/12/2024 02:10