FÜHRERSCHEIN-
KLASSEN

Let's get you on the road

Führerschein
klassen

Was man mit der Klasse B fahren darf

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.
  • Einschluss der Klassen: L und AM

 

Vorrausetzungen

  • Mindestalter 18 und für das begleitete Fahren (BF17) 17 Jahre

Was man mit der Klasse B197 fahren darf und die Voraussetzungen

  • siehe Klasse B

 

Fahrausbildung

  • Klasse B197 ist eine praktische kombinierte Ausbildung
  • Die Fahrausbildung findet auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt
  • Das Fahren von mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug ist ein Teil der Ausbildung und wird mit einer 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer ohne Prüfer absolviert
  • Die praktische Prüfung findet auf einem Automatikgetriebe statt, das erleichtert die Prüfung und reduziert die Fahrstundenanzahl
  • Nach bestandener Prüfung dürfen uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe gefahren werden

Was man mit der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren darf

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

 

Voraussetzungen

  • Mindestens das 25 Lebensjahr erreicht haben.
  • Mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen.

 

Schulungsablauf

  • Es muss eine theoretische und praktische Schulung erfolgen
  • Mindestens 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterrichtsstoff für die Klassen A, A2 und A1.
  • Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Fahrstunden
  • Diese Schulung endet ohne eine theoretische und praktische Prüfung
  • Eine Bescheinigung vom Fahrlehrer wird ausgehändigt

 

Hinweis

  • B196 ist nur in Deutschland gültig
  • Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 handelt, ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A2 nicht möglich
  • Nach der Schulung mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.

Was man mit der Klasse BE fahren darf und die Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre /17 Jahre (Begleitetes Fahren)
  • Führerschein Klasse B oder B197
  • Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg nicht übersteigen
  • Fahrzeugkombination darf nicht mehr als 7.000 kg übersteigen
  • Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt

Was man mit der Klasse B78 fahren darf und die Voraussetzungen

  • siehe Klasse B

 

Fahrausbildung

  • Klasse B78 ist eine praktische Ausbildung nur auf einem Automatikgetriebe
  • Die Fahrausbildung findet ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt
  • Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug absolviert
  • Einschränkungen: Mit diesem Führerschein dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden

Was man mit der Klasse A fahren darf

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
  • Somit gelten alle Krafträder ohne Hubraum- oder Geschwindigkeitsbeschränkung

 

Voraussetzungen

  • Mindestens das 24. Lebensjahr erreicht haben
  • Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
  • Oder mindestens 20 Jahre bei Aufstieg (Stufenführerschein) von A2 auf A, Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich

Was man mit der Klasse A1 fahren darf

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

 

Voraussetzungen

  • Mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben
  • Einschluss der Klassen: AM

Was man mit der Klasse A2 fahren darf

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Voraussetzungen

  • Mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • Oder beim Aufstieg (Stufenführerschein) von A1 auf A2, Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 erforderlich
  • Einschluss der Klassen: A1 und AM

Was man mit der Klasse AM fahren darf

  • kleine und leichte Krafträder
  • so wie zweirädrige, dreirädrige Krafträder und auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
  • Für leichte zweirädrige Krafträder gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Der Hubraum darf höchstens 50 cm3 und die Leistung höchstens 4 kW betragen
  • Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt höchstens zwei Sitzplätze und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Der Hubraum maximal 50 cm3 und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.
  • Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Leistung von höchstens 6 kW. Das leere Fahrzeug darf nicht mehr als 425 kg wiegen.

 

Voraussetzungen

  • Mindestens das 15. Lebensjahr erreicht haben

Was man mit der Klasse Mofa fahren darf

  • Motorisierte Fahrräder (Mofas) bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Leichtmofas bis 30 ccm mit Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Elektronische Mobilitätshilfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Gedrosselte Motorroller und dreirädrige Klein-Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

 

Voraussetzungen

  • Mindestens das 15. Lebensjahr erreicht haben

führerschein mit 17

Es ist möglich den Führerschein mit 17 Jahren zu machen. Der Unterschied zur „normalen“ Fahrerlaubnis ist, dass bis zum Erreichen der Volljährigkeit immer eine Begleitperson dabei sein muss. Ansonsten gelten beim begleiteten Fahren ( die offizielle Bezeichnung für den Führerschein mit 17 ) für Prüfung, Theorie und Praxis die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Prüfungen der Klasse B.

 

 

Wann darf ich anfangen?

Die Anmeldung für deinen Führerschein mit 17 kannst du frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag vornehmen. Die theoretische Prüfung wird frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat davor abgelegt. Sobald du deine Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren hast, kannst du innerhalb Deutschlands damit fahren – vorausgesetzt es ist mindestens eine begleitende Person namentlich in dem Dokument eingetragen.

Wer darf Begleitperson sein?

Sie muss mindestens 30 Jahre alt und seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ( alte Klasse 3 ) sein. Er oder sie dürfen maximal einen Punkt im KBA-Verkehrszentralregister haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Person für das begleitete Fahren geeignet.

 

 

Was muss ich beim Führerschein mit 17 beachten?

Dir ist das Fahren nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt. Für diese gilt ein Drogen- und Alkoholverbot. Bei verursachten Unfällen haftest du als Fahrer, denn du bist der Fahrzeugführer, nicht deine Begleitung!

führerschein
mit 17

Es ist möglich den Führerschein mit 17 Jahren zu machen. Der Unterschied zur „normalen“ Fahrerlaubnis ist, dass bis zum Erreichen der Volljährigkeit immer eine Begleitperson dabei sein muss. Ansonsten gelten beim begleiteten Fahren (die offizielle Bezeichnung für den Führerschein mit 17) für Prüfung, Theorie und Praxis die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Prüfungen der Klasse B.

Wann darf ich anfangen?

Die Anmeldung für deinen Führerschein mit 17 kannst du frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag vornehmen. Die theoretische Prüfung wird frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat davor abgelegt. Sobald du deine Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren hast, kannst du innerhalb Deutschlands damit fahren – vorausgesetzt es ist mindestens eine begleitende Person namentlich in dem Dokument eingetragen.

Wer darf Begleitperson sein?

Sie muss mindestens 30 Jahre alt und seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein. Er oder sie dürfen maximal einen Punkt im KBA-Verkehrszentralregister haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Person für das begleitete Fahren geeignet.

Was muss ich beim Führerschein mit 17 beachten?

Dir ist das Fahren nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt. Für diese gilt ein Drogen- und Alkoholverbot. Bei verursachten Unfällen haftest du als Fahrer, denn du bist der Fahrzeugführer, nicht deine Begleitung!